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   VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86   

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VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86 (https://dejure.org/1986,1710)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.10.1986 - 1 S 2857/86 (https://dejure.org/1986,1710)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 1 S 2857/86 (https://dejure.org/1986,1710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BDSG § 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1987, 256
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 13.03.1980 - 6 S 7.80

    Wohnungsbeschlagnahme für Großfamilie - §§ 123, 42 Abs. 2 VwGO; zum Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86
    (c) »... [Die Polizei handelt] mit dem Mittel der Einweisung [in eine Notunterkunft], soweit es nicht um die Beseitigung einer Störung der öffentl. Ordnung geht (OVG Berlin, NJW 1980, 2484), im Rahmen der (objektivrechtlichen) staatlichen Pflicht, elementare Grundrechte des einzelnen, insbesondere Leben und Gesundheit, zu schützen (BVerfGE 56, 54 [73] m. w. Nachw.), indem sie dem Obdachlosen ermöglicht, sich in der ihm zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten und notdürftig wohnlich einzurichten (BVerwGE 17, 83 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86
    (c) »... [Die Polizei handelt] mit dem Mittel der Einweisung [in eine Notunterkunft], soweit es nicht um die Beseitigung einer Störung der öffentl. Ordnung geht (OVG Berlin, NJW 1980, 2484), im Rahmen der (objektivrechtlichen) staatlichen Pflicht, elementare Grundrechte des einzelnen, insbesondere Leben und Gesundheit, zu schützen (BVerfGE 56, 54 [73] m. w. Nachw.), indem sie dem Obdachlosen ermöglicht, sich in der ihm zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten und notdürftig wohnlich einzurichten (BVerwGE 17, 83 ).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 8.63
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 1 S 2857/86
    (c) »... [Die Polizei handelt] mit dem Mittel der Einweisung [in eine Notunterkunft], soweit es nicht um die Beseitigung einer Störung der öffentl. Ordnung geht (OVG Berlin, NJW 1980, 2484), im Rahmen der (objektivrechtlichen) staatlichen Pflicht, elementare Grundrechte des einzelnen, insbesondere Leben und Gesundheit, zu schützen (BVerfGE 56, 54 [73] m. w. Nachw.), indem sie dem Obdachlosen ermöglicht, sich in der ihm zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten und notdürftig wohnlich einzurichten (BVerwGE 17, 83 ).
  • VG München, 24.10.2002 - M 22 E 02.2459

    Erfüllung der Pflicht einer Obdachlosenbehörde zur Unterbringung eines

    Insoweit ist sie jedoch grundsätzlich nur verpflichtet, zur Behebung der unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben des Obdachlosen eine den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft genügende vorübergehende Unterbringung zu ermöglichen, ein Auswahlrecht unter diesen Unterkünften hat der Obdachlose nicht (siehe dazu VGH Baden-Württemberg DÖV 1987, 256; BayVGH BayVBl. 1991, 114; BayVGH BayVBl. 1993, 569).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92

    Obdachlosenunterbringung: Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft;

    Durch die polizeiliche Einweisung in eine gemeindliche Notunterkunft wird kein Besitzstand des Obdachlosen begründet, der seiner künftigen Umsetzung entgegensteht (st Rechtspr vgl VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.10.1986 - 1 S 2857/86 -, VBlBW 1987, 301).

    Eine Umsetzung von einer zugewiesenen in eine andere zumutbare Unterkunft ist somit nur rechtswidrig, wenn sie willkürlich, also ohne sie rechtfertigenden sachlichen Grund erfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.10.1986 -- 1 S 2857/86 --, VBlBW 1987, 301).

  • VGH Hessen, 07.03.2011 - 8 B 217/11

    Vollzugsfolgenbeseitigung im Beschwerdeverfahren/Umsetzung von Obdachlosen

    Die Gemeinde ist vielmehr in Ausübung ihres Nutzungsrechts an ihren Liegenschaften befugt, ihn unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von einer zugewiesenen in eine andere Unterkunft umzusetzen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Oktober 1986 - 1 S 2857/86 - DÖV 1987 S. 256 f., Beschluss vom 8. Februar 1996 - 1 S 147/96 - DVBl 1996 S. 567 f. = juris; OVG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989 S. 989; Bayer. VGH, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 4 CS 94.3112 - BayVBl 1995 S. 86 = juris; VG Würzburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - W 5 E 07.761 - juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 3 M 92/09 - NJW 2010 S. 1096 f. = juris Rdnr. 14) und die neue Unterkunft den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt, ohne dass sie eine allgemeinen Anforderungen entsprechende wohnungsmäßige Versorgung darstellen müsste (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 26. April 1993 - 21 B 91.1461 - juris).

    Als sachliche Gründe für eine Räumung der bisherigen Obdachlosenunterkunft sind in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass diese für die Unterbringung anderer Obdachloser benötigt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Oktober 1986 a.a.O.), dass die Wohnungen renoviert und an die Eigentümerin zurückgegeben werden sollen (VG Würzburg a.a.O.) und dass auf dem Grundstück ein Obdachlosenheim für alleinstehende Männer errichtet (OVG Berlin a.a.O.) oder nach Abbruch dort ein neues Gebäude für Feuerwehr und Ortsverwaltung errichtet werden soll (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. Februar 1996 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 C 17.1340

    Erfolglose PKH-Beschwerde - Klage gegen obdachlosenrechtliche Umsetzungsverfügung

    Zum anderen hat sich die Beklagte ermessensfehlerfrei auf ihre sicherheits- und kommunalrechtliche Verpflichtung berufen, für zukünftige Bedarfsfälle Unterkünfte in ausreichender Zahl und Größe vorzuhalten (vgl. VGH BW, B.v. 30.10.1986 - 1 S 2857/86 - DÖV 1987, 256 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 38/95

    Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich

    Zwar wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Gewährung und Sicherung einer Unterkunft auf Dauer, soweit ein Hilfebedürftiger sich ausnahmsweise nicht selbst helfen kann und die Hilfe auch nicht von anderen erhält, grundsätzlich als Aufgabe des zuständigen Trägers der Sozialhilfe angesehen (vgl. VGH BW, Beschluß vom 30. Oktober 1986, DÖV 1987, 256; VGH BW, Urteil vom 15. April 1992, FEVS 43, 470, 471).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1991 - 1 S 1268/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Räumungsanordnung wegen unberechtigter Inbesitznahme

    Mehr können die Antragsteller als vorübergehende Notunterkunft nicht beanspruchen (Beschl. d. Senats v. 30.10.1986 - 1 S 2857/86 --, DÖV 1987, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1993 - 1 S 1965/92

    Kein Anspruch des Obdachlosen auf Zustimmung des Eigentümers zur Einrichtung

    Die polizeiliche Einweisung verschafft dem Obdachlosen stets nur eine Notunterkunft zur vorübergehenden Unterbringung (Beschl. d. Senats v. 30.10.1986, DÖV 1987, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 1 S 3222/98

    Umsetzung abgelehnter Asylbewerber aufgrund polizeilicher Ermächtigungsgrundlage

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 30.10.1986 - 1 S 2857/86 -, DÖV 1987, 256 und vom 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146) entschieden, daß die Rechtsbehelfe der Antragsteller in der Hauptsache mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden, weil die Umsetzung der Antragsteller von der ihnen derzeit zugewiesenen in eine andere gemeindliche Notunterkunft keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet.
  • VG München, 12.12.2014 - M 22 S 14.5484

    Rechtmäßigkeit der Umverlegung einer Obdachlosen in eine andere Notunterkunft

    Die Gemeinde ist vielmehr in Ausübung ihres Nutzungsrechts an ihren Liegenschaften befugt, ihn unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens von einer zugewiesenen in eine andere Unterkunft umzusetzen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen (vgl. u. a. BayVGH, B.v. 4. Oktober 1994 - 4 CS 94.3112 - BayVBl 1995 S. 86 = juris; VGH BW, B.v. 30.10.1986 - 1 S 2857/86 - DÖV 1987 S. 256 f., B.v. 8.2.1996 - 1 S 147/96 - DVBl 1996 S. 567 f. = juris; OVG Berlin-Bbg., B.v. 6.6.1989 - 6 S 46/89 - NVwZ 1989 S. 989; VG Würzburg, B.v. 6.6.2007 - W 5 E 07.761 - juris; HessVGH U.v. 7.3.2011 - 8 B 217/11 - juris) und die neue Unterkunft den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt, ohne dass sie eine allgemeinen Anforderungen entsprechende wohnungsmäßige Versorgung darstellen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.1993 - 21 B 91.1461 - juris).
  • VG Augsburg, 16.01.2012 - Au 5 E 12.49

    Obdachlosenunterbringung

    Lehnt der Antragsteller aus freien Stücken, wie am 12. Januar 2012 gegenüber der Antragsgegnerin, die Unterbringung in einer geeigneten Wohnung ab, dann ist der Antragsteller nicht unterbringungswillig mit der Folge, dass die Berufung auf die Obdachlosigkeit rechtsmissbräuchlich ist, zumal durch die Zurverfügungstellung einer Unterkunft, die den Anforderungen an eine Obdachlosenunterbringung genügt, die Obdachlosigkeit beseitigt wird (VG München vom 24.10.2002 Az. M 22 E 02.2459 unter Bezugnahme auf VGH BW DÖV 1987, 256; Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, RdNr. 189 zu Art. 7), weil der Obdachlose dann nämlich über Nutzungsmöglichkeiten von Wohnraum verfügt, unabhängig davon, ob der Betroffene die Unterkunft tatsächlich bezieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 1 S 164/93

    Anspruch auf Zuweisung einer Wohnung mit zusätzlichem Arbeitszimmer als

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - 6 S 2470/90

    Die Beschaffung einer Wohnung ist nicht Gegenstand der Sozialhilfe nach BSHG

  • VG Augsburg, 24.06.2008 - Au 7 S 08.786

    Obdachlosenrecht ; Zuweisung eines anderen Zimmers in Obdachlosenunterkunft

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